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Staatliche Corona-Hilfsprogramme für NGOs: Überbrückungshilfe

Seit kurzem könnt ihr die Überbrückungshilfe beantragen. Alle Infos dazu gibt es hier im Überblick!

Die Corona-Pandemie stellt für viele Menschen eine Herausforderung dar, die besonders finanziell nur schwer zu meistern scheint. Wir möchten Euch dabei helfen, einen Durchblick zu erhalten, welche Hilfsgelder der Staat für gemeinnützige Organisationen, Stiftungen und Vereine zur Verfügung stellt.

In diesem Blogartikel stellen wir euch ein zweites Programm vor, das erst seit Juli 2020 beantragt werden kann: Die Überbrückungshilfe.

Ein Programm für Überbrückungshilfen in Form von Zuschüssen wird für die Monate Juni bis August für kleine und mittelständische Unternehmen und auch gemeinnützige Träger aufgelegt, denen mit einem Kredit noch nicht ausreichend geholfen werden kann. Dies ist eine weitere wichtige Unterstützung. Das Volumen des Programms wird auf maximal 25 Mrd. Euro festgelegt. Diese Zuschüsse sollen helfen, die vielfältige Landschaft aus gemeinnützigen Trägern wie beispielsweise Jugendbildungsstätten, Jugendherbergen und Schullandheimen oder Familienferienstätten in Deutschland zu erhalten. Mit ihrer Kombination aus preiswerter Unterkunft und Verpflegung sowie pädagogischen Programmangeboten sind sie unverzichtbarer Bestandteil der außerschulischen Bildung. Die Träger von Jugendeinrichtungen des internationalen Jugendaustauschs sind hier ausdrücklich genannt worden.

Von dem Programm profitieren nun auch Inklusionsbetriebe, die die bisherigen Förderprogramme nicht in Anspruch nehmen konnten. Das sind Betriebe, in denen bis zu 50 Prozent schwerbehinderte Menschen beschäftigt sind. Auch Sozialkaufhäuser können nun Hilfen bekommen.

Wer kann die Überbrückungshilfe beantragen?

Alle Unternehmen und Organisationen können die Hilfe beantragen, wenn sie sich nicht für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds qualifizieren konnten. Konkret schreibt das Finanzministerium: „Ihr Umsatz muss in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 zurückgegangen sein.“

Darüberhinaus erklärt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, dass private gemeinnützige Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform antragsberechtigt sind, wenn sie wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt tätig sind. Bei diesen Unternehmen wird statt auf die Umsätze auf die Einnahmen abgestellt. Die Einnahmen umfassen die am Markt erzielten Umsätze, Mitgliedsbeiträge und Spenden sowie Zuwendungen der öffentlichen Hand.

Wie könnt Ihr die Überbrückungshilfe beantragen?

Dieses Hilfsgeld wird über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer beantragt. Diese werden zunächst Eure erklärten Umsatzeinbrüche und die fixen Kosten überprüfen und anschließend die Überbrückungshilfe beantragen.

Welche Fristen müssen für die Überbrückungshilfe beachtet werden?

Die Antragsplattform ist seit dem 08. Juli 2020 online – ab dem 10. Juli können online von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer Überbrückungsgelder für Euch beantragt werden. Wichtig zu beachten: diese Anträge müssen bis zum 31.August 2020 eingegangen sein!

Überblick zu den staatlichen Corona-Hilfsgeldern

Auf dieser Seite findet Ihr weitere Informationen zur Überbrückungshilfe. Außerdem könnt Ihr gerne unseren nächsten Artikel lesen, was der Staat sich noch so alles ausgedacht hat, um Euch in schwierigen finanziellen Zeiten wie diesen zu unterstützen!

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