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Vorteile der gesenkten Mehrwertsteuer für NGOs

Die Vorteile der gesenkten Mehrwertsteuer für NGOs und was es zu beachten gilt.

Seit dem 01.07.2020 gilt in Deutschland die gesenkte Mehrwertsteuer. Diese bietet auch zahlreiche Vorteile für NGOs. Welche das sind und was es dabei für rechtliche Besonderheiten zu beachten gilt, erfahrt Ihr in diesem Artikel.

Seit dem 01.07.2020 gilt in Deutschland die gesenkte Mehrwertsteuer, mit der die Bundesregierung das Ziel verfolgt, die Kauflaune der Konsumenten wiederzubeleben und der von der Corona-Pandemie schwer getroffenen Wirtschaft wieder auf die Beine zu helfen.

Doch die Steuersenkung, die die Unternehmen eigentlich entlasten soll, bringt auch Nachteile mit sich. Gerade kleinere Unternehmen und insbesondere NGOs haben mit viel bürokratischer Mehrarbeit zu kämpfen. So müssen sämtliche Rechnungen entsprechend angepasst werden und hierbei gibt es einiges zu beachten.

Welche Zeiträume sind zu beachten?

  • Bis zum 30.06.2020 galt der Regelsteuersatz von 19 % und der ermäßigte Steuersatz von 7 %, der hauptsächlich Lebensmittel, Bücher und Zeitschriften betrifft.
  • Vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 gilt der neue Regelsteuersatz von 16 % und ein ermäßigter Steuersatz von 5 %.
  • Insofern der Zeitraum für den abgesenkten Steuersatz nicht verlängert wird, gilt ab dem 01.01.2021 wieder der bisherige Steuersatz von 19 % bzw. 7 %.

Wonach richtet sich der Steuersatz?

Gehe ich den Supermarkt und kaufe mir einen Apfel, ist die Sache recht eindeutig, denn Zahlungs- und Leistungszeitpunkt liegen mehr oder weniger unmittelbar zusammen. Kaufe ich meinen Apfel zwischen dem 01.07. und dem 31.12.2020 gilt der gesenkte Steuersatz.

Kniffliger wird es, wenn Zahlungs- und Leistungszeitpunkt auseinanderliegen, zum Beispiel bei Lieferungen oder Veranstaltungen. In diesen Fällen ist maßgeblich dafür, welcher Steuersatz nun konkret fällig wird, das Ausführen des Umsatzes. Wann genau das der Fall ist, ist manchmal jedoch gar nicht so eindeutig. Das Steuerrecht unterscheidet deshalb zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen.

  • Lieferungen: Beispielsweise bei einer Bestellung aus dem Internet ist der Umsatz ab dem Zeitpunkt der Versendung oder sonstigen Beförderung ausgeführt. Wird ein Artikel also beispielsweise Ende Dezember 2020 bestellt, aber der Versand erfolgt erst im Januar 2021, fällt der Zeitpunkt der Versteuerung also in den Zeitraum des, Stand heute (August 2020), nicht abgesenkten Steuersatzes und beläuft sich demnach auf 19 bzw. 7 %.
  • Sonstige Leistungen: Grundsätzlich kann man sagen, dass alles, was keine Lieferung ist, eine sonstige Leistung darstellt. Hier gilt der Umsatz als ausgeführt, wenn die Ausführung vollendet ist. Nimmt man beispielsweise an einer dreiwöchigen Fortbildung teil, die im Juni beginnt, aber erst im Juli endet, wenn bereits der abgesenkte Steuersatz gilt, dann wird die gesamte Fortbildung mit dem neuen Steuersatz versteuert.
  • Besonderheiten: Ausnahmen stellen Dauer- und Teilleistungen dar. Bei einer Dauerleistung, wie zum Beispiel einer mehrmonatigen Vermietung, richtet sich der Steuersatz nach dem Zeitpunkt des Endes des Leistungsabschnitts, also zum Beispiel der Fälligkeit der jeweiligen Monatsmiete. Bei Teilleistungen verhält es sich ähnlich; der Steuersatz richtet sich hier danach, wann der jeweilige Abschnitt der Teilleistung vollständig erbracht wurde.

Der Zeitpunkt, wann der Umsatz als ausgeführt gilt, orientiert sich also immer am Erbringen der Leistung. Der Zeitpunkt der Zahlung spielt für das Ausführen des Umsatzes keine Rolle.

Weitere Erleichterungen

Neben der gesenkten Umsatzsteuer gibt es noch weitere Erleichterungen von denen NGOs profitieren können. Zum Beispiel besteht die Möglichkeit als Unternehmen, das unmittelbar von der Corona-Pandemie betroffen ist, nachträglich die Herabsetzung der Umsatzsteuersondervorauszahlung auf 0 Euro beim zuständigen Finanzamt zu beantragen. Die bereits geleistete Steuervorauszahlung kann also erstattet werden, wenn ein finanzieller Engpass auftritt.

Dieser Artikel dient lediglich dem unverbindlichen Informationszweck und stellt keine Rechtsberatung dar. Insofern verstehen sich alle angebotenen Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

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