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Das steuerliche Weihnachtsgeschenk der Bundesregierung an Ehrenamtliche

Wie ein geplantes Gesetz Organisationen, Stiftungen und Vereinen zum Geschenk werden kann.

Gemeinnützigkeit ist ein integraler Bestandteil der deutschen Gesellschaft. Dieser Artikel gibt Einblick in eine geplante Gesetzesänderung, die Ehrenamtlichen helfen soll.

Last-Minute-Einkäufe - ein Klassiker kurz vor Weihnachten. Hektisch werden Innenstädte und Shopping-Center aufgesucht, um im letzten Moment ein Geschenk für die Liebsten zu ergattern. In diesem Jahr jedoch bedeutet das, zu hoffen, dass die Online-Bestellungen rechtzeitig ankommen. Oder man muss sich mit dem Sortiment von Supermärkten und Drogerieläden zufriedengeben. Von pandemiebedingt einschränkten Verfügbarkeiten ist der Bundestag nicht betroffen und auch sein Geschenk an das Ehrenamt hat einen deutlich besseren Beigeschmack als ein Duschgel von Rossmann.

Was war bisher der Stand der Dinge?

Am 21. September 2007 wurde das „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" verabschiedet und trat rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft. (BGBl. Teil I Nr. 50 vom 15. 10.2007, S. 2332). Ziel dieses Gesetzes war, wie man schon vermuten kann, die freiwilligen Helfer zu unterstützen. Dabei wurden Vereinen und Stiftungen Steuervergünstigungen von rund 500 Millionen Euro jährlich erlassen. Damit reagierte die Regierung auf die Forderung von rund 43 Prozent der Befragten des Freiwilligen Surveys, die sich eine bessere steuerliche Absetzbarkeit der Unkosten und eine Absetzbarkeit der Aufwandsentschädigungen wünschten.

Wie sieht das Geschenk der Regierung aus?

Nun, zum Jahresende 2020, soll sich die Koalition aus CDU/CSU und SPD im Bundestag darauf geeinigt haben, dass Ehrenamtler über den Beschluss aus dem Jahr 2007 hinaus steuerlich mit jährlich 100 Millionen Euro entlastet werden sollen. So steige eine steuerfreie Übungsleiterpauschale von 2400 Euro auf rund 3000 Euro im Jahr und die Grenze einer steuerfreien Aufwandsentschädigung von Ehrenamtlichen erhöhe sich ebenfalls von 720 Euro auf 840 Euro. Auch Vereinen soll diese Gesetzesänderung zugutekommen – die steuerfreie Einnahmegrenze soll nämlich von 35.000 auf 45.000 Euro erhöht werden. Diese Änderungen können im Steuergesetz umgesetzt werden, über welches der Bundestag und Bundesrat in der Woche vor Weihnachten abstimmen.

Wie viele Leute sind in Deutschland überhaupt ehrenamtlich aktiv?

Seit 1999 untersucht das Freiwilligen Survey des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in einem Fünf-Jahres-Rhythmus mittels einer repräsentativen Längsschnittuntersuchung das freiwillige Engagement in Deutschland. Diese Studie wird durchgeführt, um das bürgerschaftliche Engagement in Deutschland zu bestimmen. Dabei zeigten sich schon im Jahr 2014 erstaunliche Ergebnisse: 43,6 Prozent der Menschen ab 14 Jahren engagierten sich freiwillig - das sind rund 30,9 Millionen Menschen in Deutschland! Noch erfreulicher ist, dass in den darauf folgenden 15 Jahren der Anteil der ehrenamtlich Tätigen in der Bevölkerung um 10% anstieg. Besonders in den letzten Jahren konnte eine große Dynamik verzeichnet werden. Dieser Trend zeigt: Zunehmend mehr Menschen engagieren sich freiwillig!

Und wie ist es den jüngeren Teil der Gesellschaft beschaffen?

Oft machen sich Stimmen in der Gesellschaft breit, die einen gewissen Zynismus gegenüber den jüngeren Generationen ausdrücken. Dann heißt es: "Keiner engagiert sich mehr, alles stirbt durch die Digitalisierung aus. Es wird sich nicht mehr für die Mitmenschen interessiert." Die Analysen dieses Surveys sprechen jedoch für das Gegenteil. Die Ergebnisse zeigen nämlich, dass die jüngste Altersgruppe (14 bis 29 Jahre) zwar in der Vergangenheit noch die niedrigeren Engagements-Quoten aufwies, diese inzwischen aber mit 46,6 Prozent im Vergleich mit 45,5 Prozent bei den 50-64 Jährigen einen gleichen Wert erlangt haben.

Zusammenfassend lässt sich also sagen: Ganz Deutschland hilft, und das anscheinend gerne, wie dieser Trend zeigt! Jetzt heißt es für das Ehrenamt Daumen drücken, dass die großzügige Weihnachtsstimmung auch im Bundestag und Bundesrat ihr Werk verrichtet und die Gesetzesänderungen wie eingebracht verabschiedet werden!

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