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Digibonus für gemeinnützige Vereine in Schleswig-Holstein

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Digitalisierungsmaßnahmen von gemeinnützigen Vereinen

In diesem Artikel stellen wir euch den Digibonus I und II aus dem Landesprogramm Wirtschaft des Landes Schleswig-Holstein vor, von dem auch gemeinnützige Vereine profitieren können!

Die Pandemie Zeit hat uns einmal mehr vor Augen geführt, dass in der Zukunft kein Weg an der Digitalisierung vorbeiführt. In vielen kleinen Unternehmen, Vereinen und Organisationen hat das zu einem Umdenken und einer Umstrukturierung der Planungs- und Verwaltungsabläufe geführt. Digitalisierungsmaßnahmen können bekannterweise allerdings ganz schön ins Geld gehen und stellen für viele Vereine eine Herausforderung dar, die nur schwer zu meistern ist. Um euch damit zu helfen, erklären wir euch in diesem Aritkel, wie die Digiboni des Landes euch beim Schritt in die Digitalisierung helfen können.

Zunächst einmal zu den wichtigsten Fakten – was genau ist der Digibonus?

Das Land Schleswig-Holstein reagiert mit dem Digibonus auf die Herausforderungen der Pandemie und stellt kleinen Unternehmen und gemeinnützigen Vereinen ein Fördergeld für zukunftsorientierte Digitalisierungsmaßnahmen zur Verfügung. Für beide Digiboni gilt, dass gemeinnützige Vereine oder Unternehmen wirtschaftlich am Markt tätig sein und auch ihren Sitz oder die Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben müssen.

Digibonus I

Der Digibonus I ist die Fördermöglichkeit für Kleinstunternehmen und gemeinnützige Vereine und Organisationen, die bis einschließlich 5 Mitarbeitende beschäftigen. Dabei können Vereine einen Zuschuss von einmalig 500-1000 Euro beantragen. Der Betrag hängt von den jeweiligen entstandenen Kosten ab. Dabei ist es notwendig, dass euere Organisation mindestens 500 Euro investiert hat, um als förderberechtigt zu gelten. Es werden Investitionen nur dann gefördert, wenn sie ab dem 1. Januar 2021 getätigt wurden.

Was genau fördert der Digibonus I alles?

Auf der Seite des Landes ist ein Förderkatalog aufgelistet mit Dienstleistungen, die subventioniert werden können, darunter: Umstellung auf elektronische Belegausgabe bei Kassensystemen, elektronische Meldescheinsysteme, elektronische Kontaktnachverfolgungssysteme, elektronische Bestellaufnahmesysteme, Erstellung Internetauftritt und Onlineshops, Erstellung von Online-Speisekarten. Um eine finanzielle Förderung zu erhalten, muss sich die neu eingeführte Maßnahme in eine der aufgelisteten Kategorien eingliedern lassen. Neben diesen Dienstleistungen wird auch die Einrichtung der neuen Soft- und Hardware gefördert.

Digibonus II

Der zweite Förderbonus stellt das Äquivalent zum Digibonus I, in diesem Fall allerdings für etwas größere kleine Unternehmen und wirtschaftsfähige Vereine. Hier werden Digitalisierungsaktivitäten von gemeinnützigen Vereinen mit höchstens 20 MitarbeiterInnen unterstützt. Dieses Programm unterstützt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, dabei höchstens jedoch 17.000 Euro. Um sich für den Digibonus II zu qualifizieren, müssen die Investitionskosten mindestens 10.000 Euro betragen. Außerdem darf das Investitionsprojekt noch nicht begonnen sein, dh. auch noch keine Hard- oder Software gekauft worden sein, bevor der Fördervertrag bei der WTSH unterschrieben worden ist.

Was genau fördert der Digibonus II alles?

In der Richtlinie der WTSH unter Ziffer 5.2 werden die genauen Maßnahmen aufgelistet, die gefördert werden können. Es fallen darunter Hardwareanschaffungen (Server, PC, Speicher- und Peripheriegeräte), Softwarebeschaffung (BI-Tools, CRM, DMS, ECM, ERP) und Dienstleistungskosten wie die Migration von bisherigen Daten oder erforderliche Schulungen. Kleiner Tipp: Prüft vorher nochmal genau, welche Investitionen ihr tätigen wollt, denn Standard-Hard- und Software für gebräuchliche Büroausstattungen wie Bildschirme, Tablets, Laptops oder selbst entwickelte Software werden nicht unterstützt. Mit der Fördermaßnahme sollen Dienstleistungen und Produkte gefördert werden, die Prozesse digital transformieren und auch ihre IT-Sicherheit verbessern.

Wie kann ich nun den Digibonus I oder II beantragen?

Zunächst empfehlen wir euch noch einmal die ausführlichen Richtlinien für die Digiboni zu lesen und zu prüfen, ob ihr förderberechtigt seid. Die eigentliche finanzielle Unterstützung kann dann über eine elektronische Antragstellung in der Förderdatenbank ProNord der Investitionsbank Schleswig-Holsteins erfolgen. Anschließend werdet ihr von der WTSH kontaktiert, dass euer Antrag zunächst geprüft wird und dann im Idealfall auch in den nächsten Wochen genehmigt wird.
Die Digiboni werden von der Förderinitiative REACT-EU und der EU-Kommission für die Jahre 2021 und 2022 bereitgestellt.

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