Es wird einfacher, wenn man den Begriff in seine Bestandteile zerlegt. Zuwendungen sind, vereinfacht gesagt, Spenden. Zuwendungsempfänger sind die Stellen, die Spenden entgegennehmen. Also euer Verein zum Beispiel. Oder eure Stiftung.
Spenden annehmen darf im Prinzip jeder. Also auch Privatpersonen oder Initiativen. Aber nicht jeder darf Spendenquittungen ausstellen. Denn nur die offiziellen Spendennachweise, also – Achtung, wieder Behördendeutsch – Zuwendungsbestätigungen, kann man für die Einkommenssteuer nutzen. Beziehungsweise gegen die Einkommenssteuer, weil Spenden die Steuerlast reduzieren.
Zuwendungsbestätigungen dürfen nur Organisationen ausstellen, die vom Finanzamt als gemeinnützig eingestuft wurden. Sind sie offiziell gemeinnützig, sind sie Zuwendungsempfänger und damit berechtigt, Zuwendungsbestätigungen für den Steuerabzug der Spendenden auszustellen.
Das Zuwendungsempfängerregister ist eine Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern, auf der Spenderinnen und Spender nachsehen können, ob die Organisation, für die sie spenden möchten, vom Finanzamt als gemeinnützig geführt wird. Die Spender bekommen damit die Sicherheit, dass ihre Geld- (oder Sach-)Spende in gute Hände kommt und nicht in dubiosen Kanälen versickert.
Für Organisationen, die auf Spenden angewiesen sind, kann dieses Register also ziemlich hilfreich sein. Sozusagen ein Beweis ihrer Rechtschaffenheit.
Das Register ist eine Datenbank, auf die man über den Webbrowser und eine Suchmaske zugreifen kann. In den Ergebnislisten angezeigt werden
- der offizielle Name der Organisation,
- die steuerbegünstigten Zwecke (zum Beispiel „Entwicklungszusammenarbeit“ oder „Tierschutz“),
- die Anschrift (Straße, Postleitzahl, Ort),
- das zuständige Finanzamt und
- das Datum des Freistellungs- oder Feststellungsbescheids, in denen vermerkt wurde, dass eine Organisation aufgrund ihrer gemeinnützigen Zwecke von der Körperschaftsteuer befreit ist – der eigentliche Nachweis der Gemeinnützigkeit.
Was zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht zu sehen ist, aber noch kommen soll, sind zwei weitere Informationen: Die sogenannte „Wirtschafts-Identifikationsnummer“, ähnlich der Steueridentifikationsnummer, und die Bankverbindung der Organisation.
Gerade zu letzter, also der Bankverbindung, gibt es aber noch Gesprächs- und Klärungsbedarf. Denn Organisationen haben oft mehr als nur eine Bankverbindung – zum Beispiel das Geschäftskonto, über das die Miete oder andere Aufwendungen bezahlt werden, und ein zusätzliches Spendenkonto.
In die Datenbank hinein gelangen die Daten der Organisationen durch Übermittlung der Finanzämter an das Bundeszentralamt. Die Organisationen müssen also nicht aktiv werden, sondern lediglich prüfen, ob die Daten beim Finanzamt korrekt hinterlegt und aktuell sind.
Und das sollten sie auch tun, denn wenn spendenwillige Menschen sehen, dass die Daten im Register zu sehr von den Daten auf zum Beispiel der Spendenwebsite abweichen, kann das im schlimmsten Fall dazu führen, dass die Skepsis stärker als die gute Absicht ist und die Spende nicht durchgeführt wird.
Allerdings ist bisher noch nicht geklärt, ob Organisationen falsche Daten im Register selbständig korrigieren und aktualisieren können. Aktuell müssen sie das über das für sie zuständige Finanzamt machen und die Änderung schriftlich beantragen.
Die Daten der Organisation im Zuwendungsempfängerregister sollten jetzt dringend geprüft werden.
Schaut also einfach mal rein, ob euer Verein oder eure Stiftung schon im Register erfasst wurde. Wenn nicht, dann ist das Bundeszentralamt oder euer Finanzamt noch nicht dazu gekommen, die Daten zu übermitteln. Denn das Register wird nur nach und nach in den ersten Monaten des Jahres 2024 aufgefüllt. Keiner weiß warum, aber „Gut Ding will Weile haben“ und Beamtinnen und Beamte sind ja auch keine Rennpferde.
Erreichen könnt Ihr das Register über die Suchmaschine Eures Vertrauens (Stichwort „Zuwendungsempfängerregister“) oder Ihr nutzt unseren Kurzlink unter www.gettup.de/zer.
Wir werden Euch hier und auf allen anderen Kanälen wie YouTube, Instagram, Facebook und über Newsletter auf dem Laufenden halten, wie es mit dem Zuwendungsempfängerregister weitergeht, denn das Register ist erst der Anfang.
Später nämlich soll auf dem Zuwendungsempfängerregister das „Digitale Spendennachweisverfahren“ aufbauen. Damit sollen die heutigen, auf Formularen basierenden Zuwendungsbestätigungen abgeschafft werden, weil der Zuwendungsempfänger jede Spende direkt digital an das Finanzamt meldet. Wann das soweit sein soll, kann heute noch niemand sagen. Aber was wir sagen können, ist, dass Ihr mit gettup optimal darauf vorbereitet sein werdet, weil unsere Software sämtliche Spenden aus allen Spendenquellen sammeln und über Schnittstellen bereitstellen kann.
Falls Ihr gettup noch nicht kennt, schaut Euch unsere Software an. Wir decken von Online Fundraising über Mitglieder- und Spenderverwaltung bis Buchhaltung die wichtigen Aufgaben einer Nonprofit Organisation ab. Testet uns 30 Tage kostenlos und ohne Verpflichtungen unter https://app.gettup.de/register/
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